Das WEG-Recht betrifft in erster Linie Besitzer von Eigentumswohnungen. Das Wohnungseigentumsgesetz oder WEG-Gesetz ist ein bundesdeutsches Gesetz aus dem Jahr 1951. Es ist immer im Zusammenhang mit dem Mietrecht zu betrachten. Der Wohnungseigentümer ist nur Eigentümer seiner Wohnung. Anteilig – zu einem ideellen Bruchteil – hat er jedoch gemeinschaftliches Eigentum am Gebäude und Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit dem Wohnungseigentum wird das Eigentum an einer einzelnen Wohnung benannt, das durch einen Eintrag ins Grundbuch fundiert wird.
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Gremium der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie besteht aus allen Eigentümern unter dem Vorsitz des Verwalters und findet jährlich statt.
Themen wie der Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnung und die Hausverwaltung werden in diesem Zusammenhang geklärt. Lassen Sie sich von unserer Kanzlei beraten, wenn Sie Fragen zum WEG-Recht haben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.